Terminbuchung Kfz-Zulassung

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Kfz-Zulassung
  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - bei Namensänderung

Bei technischen Änderungen ist zudem ein entsprechendes Gutachten einer amtlich anerkannten Technischen Prüfstelle vorzulegen.

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Neufahrzeuge: Zusätzlich bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: eine Übereinstimmungsbescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für den Zeitraum der Zulassung
  • Versicherungsbestätigung (gelb) (in Papierform)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Das Fahrzeug, welches mit einem Ausfuhrkennzeichen versehen werden soll, ist zwecks Identifizierung vorzuführen.

Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben. Hat der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis, muss er einen Empfangsbevollmächtigten, der seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat, benennen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bisheriges / bisherige Kennzeichenschilder

Eine Außerbetriebsetzung kann ohne Vollmacht durch Dritte durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung der Verwaltungsgebühren hierbei in der Zulassungsbehörde vor Ort zu erfolgen hat.

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Eigentumsnachweis
  • Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis (§ 21 StVZO oder § 13 EG-FGV)
  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • ggf. Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • ggf. Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • Fahrzeugpapiere (im Original oder gut lesbare Kopien)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV), ggf. Sicherheitsprüfung (SP) (im Original oder gut lesbare Kopien)

Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug, dem ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden soll, außer Betrieb gesetzt ("abgemeldet") sein muss!

Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beginnt immer mit dem Tag der Beantragung. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 6 Tage und darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.  Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeuges zuständige Zulassungsbehörde ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen.



  • Amtliche(s) Kennzeichenschild/er
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers im Original
  • ggf. aktueller HU-Bericht


  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original, ggf. zusätzliche Datenbestätigung
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

  • Formloser schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung des Bedarfs - Es muss ersichtlich sein, dass die Bedeutung des Roten Kennzeichens und der Rahmen, in dem es benutzt werden darf (Zweckbindung), bekannt ist. Erforderlichenfalls sind geeignete Nachweise über den Bedarf zu erbringen.
  • Gewerbegenehmigung im Original
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen) im Original
  • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (Meldescheinigung nicht älter als 3 Monate)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei Einwohnermeldeamt zu beantragen - nicht älter als 3 Monate)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (bei Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen - nicht älter als 3 Monate)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Einwohnermeldeamt zu beantragen - nicht älter als 3 Monate) - wird dem Antragsteller durch das Bundesamt für Justiz zugeschickt und ist der Zulassungsbehörde bei Antragstellung vorzulegen
  • Bescheinigung in Steuersachen (beim zuständigen Finanzamt zu beantragen - nicht älter als 3 Monate)
  • Angabe und Nachweis der zur Verfügung stehenden Stellplätze (Nachweise und Mietverträge über gewerbliche Räume/Grundstücke - keine öffentlichen Verkehrsflächen)
  • Benennung unterschriftsberechtigter (im Fahrzeugscheinheft) Person
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Elektronische Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV
  • Bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse sowie über die Bekanntgabe etwaiger Gebührenrückstände bei der Zulassungsbehörde, Personalausweis des Vollmachtgebers und Personalausweis der bevollmächtigten Person.


Weitere Details zum Anliegen Rote Kennzeichen (06er oder 07er)
  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei bei Diebstahl der Kennzeichenschilder


  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer


  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Kennzeichenschilder (wenn bei Außerbetriebsetzung für die Wiederzulassung reserviert)
  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • ggf. Verzollungsnachweis


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