Die Grundqualifikation gilt für den Ersterwerb und die Neuerteilung der Klassen D1, D1E, D oder DE ab dem 10.09.2008 und für den Ersterwerb und die Neuerteilung der Klassen C1, C1E, C oder CE ab dem 10.09.2009. Inhaber der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE mit dem Besitzstand vor dem 10.09.2008 haben die erste Qualifizierung/Weiterbildung bis zum 10.09.2013 zu absolvieren. Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE mit dem Besitzstand vor dem 10.09.2009 haben die erste Qualifizierung/Weiterbildung bis zum 10.09.2014 zu absolvieren.